
PTT Energy ist Bestandteil der PTT Group, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, guten Service in vielen Sprachen anzubieten. Bürger aus vielen anderssprachigen Ländern können mit unserem Service in ihrer Muttersprache kommunizieren. Damit wir diese Leistung erbringen können, arbeiten wir eng mit unseren Partnern zusammen. Im Bereich der Stromversorgung ist unser Partner die energiehoch3 GmbH.
Der Vertrag kommt nach Abschluss der Bestellung mit unserem Partner der energiehoch3 GmbH zustande. Die Vertragsunterlagen erhältst Du von energiehoch3 per E-Mail an die von Dir bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Das Angebot richtet sich an jeden Verbraucher, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Stromanbieter hat - also direkt die Rechnung erhält und bezahlt.
Die Energielieferung wird so früh wie möglich, in der Regel aber am 1. des übernächsten Monats nach Auftragserteilung wirksam, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden genannten und dem in der Vertragsbestätigung von energiehoch3 aufgeführten Termin.
Die Energielieferung beginnt nicht vor Beendigung des bestehenden Lieferungsvertrages mit dem bisherigen Energieversorger.
Du kannst jeweils zum Ende des Folgemonats den Stromliefervertrag mit energiehoch3 kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Hast Du eine Preisgarantie gewählt, so beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.
Nein. Um diese Angelegenheit kümmern wir uns für dich.
Der zu zahlende Preis richtet sich nach dem gewählten Energieprodukt und nach der vom Kunden individuell zusammengestellten Produktkonfiguration. Der Preis für das jeweilige Energieprodukt und die Produktkonfiguration wird im Zuge der Auftragserteilung dem Kunden mitgeteilt und wird in der Vertragsbestätigung festgehalten, welche gegebenenfalls nach einer Vertragsänderung aktualisiert wird.
Keinen Cent!
Nachdem der Vertrag mit deinem ehemaligen Versorger gekündigt wurde, bekommst du eine Endabrechung ausgestellt. Zusätzliche Kosten entstehen dabei aber nicht.
energiehoch3 ist berechtigt Vertrags- und/oder Preisänderungen (z. B. bei Steuererhöhungen oder Änderung der Bezugskosten) vorzunehmen. energiehoch3 teilt diese dem Kunden mindestens 6 Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail mit.
Der Zählerstand wird vom örtlichen Netzbetreiber und/oder einem Beauftragten von energiehoch3 abgelesen oder durch selbständiges Ablesen durch den Kunden ermittelt.
Wird den Beauftragten eine Ablesung nicht ermöglicht, kann energiehoch3 den Verbrauch auf Basis von Erfahrungswerten schätzen.
Wird den Beauftragten eine Ablesung nicht ermöglicht, kann energiehoch3 den Verbrauch auf Basis von Erfahrungswerten schätzen.
Die Zählernummer steht direkt auf dem Zähler. Du kannst aber auch auf Deiner letzten Stromrechnung nachsehen. Dort ist sie ebenfalls aufgeführt.
Der Stromlieferungsvertrag bleibt nicht bestehen, wenn der Kunde seinen Wohnsitz wechselt. Der Vertrag endet mit dem Auszug automatisch. Der Kunde erhält nach Beendigung des Vertrages eine Schlußrechnung.
1. energiehoch3 trifft die möglichen Maßnahmen, um den Kunden am Ende des Netzanschlusses mit Energie zu beliefern. Bei Störungen des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist energiehoch3 jedoch von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn energiehoch3 an der Energielieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung energiehoch3 nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
2. Wenn eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Energielieferung als Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses auftritt, kann sich der Kunde an den Netzbetreiber wenden. Auf Nachfrage wird energiehoch3 unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, sofern sie energiehoch3 bekannt sind oder in zumutbarer Weise aufzuklären sind.
2. Wenn eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Energielieferung als Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses auftritt, kann sich der Kunde an den Netzbetreiber wenden. Auf Nachfrage wird energiehoch3 unverzüglich über die Tatsachen Auskunft geben, die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängen, sofern sie energiehoch3 bekannt sind oder in zumutbarer Weise aufzuklären sind.
1. Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung übernimmt energiehoch3 keine Haftung. Ansprüche sind gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
2. Im Übrigen haftet energiehoch3 für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. energiehoch3 haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
2. Im Übrigen haftet energiehoch3 für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. energiehoch3 haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden von energiehoch3 nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an Unternehmen weiter gegeben, die an der Abwicklung beteiligt sind. Ferner wird energiehoch3 eine Bonitätsprüfung durchführen und zu diesem Zweck Daten an einen externen Dienstleister weitergeben sowie von dort Auskünfte einholen. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.
1. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind von energiehoch3 mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragbar. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte gewährleistet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen sind, welche dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen sind, welche dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.
Den Herkunftsnachweis für Deinen Strom, findest Du auf dem Preisblatt der energiehoch3 GmbH.
Die Ökosteuer ist eine (Mengen-)Steuer auf den Energieverbrauch und trat am 1. April 1999 in Kraft.
Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit für die Energie oder die elektrische Arbeit. Man kann mit kWh die Menge an Energie angeben, die in einem bestimmten Zeitraum erzeugt oder verbraucht wurde.

